Die Abrechnung erfolgt nach dem Modell der Klickvergütung, das heißt, die Leistung wird je Klick abgerechnet (CPC). Der Preis für einen Klick wird durch das nachfolgend beschriebene Auktionsverfahren ermittelt.
Als „Angebot“ gilt jede vom Publisher zur Teilnahme auf dem Buchungssystem angemeldete Internetseite oder analog jeder Newsletter. Als „Placement“ gilt jeder auf einer vom Publisher angemeldeten Internetseite enthaltene und zur Vermittlung für Onlinewerbung stehende Seitenbereich sowie analog Email-Newsletter. Publisher und Advertiser hinterlegen im System bestimmte Angaben zu ihren Placements bzw. Buchungswünschen (seitens Publisher z.B.: Werbeflächeninformationen, Publisher-Mindest-CPCs; seitens Advertiser z.B.: gewünschte Internetseiten, Themen-Channels (z.B. Reisen, Finanzen & Versicherungen), Keywords, Schaltungszeitraum, Budget, Advertiser-Maximal-CPCs).
Unister kalkuliert im Rahmen eines Echtzeit-Auktions-Modells auf der Basis der von den Nutzern im Dienst hinterlegten Angaben für Werbeplätze bzw. Werbebuchungen sowie weiterer Parameter (z. B. aktuell verfügbares Angebot und Nachfrage, technische Kosten, Werbeplatzqualität, Unister Marge) automatisch laufend die Ein- und Verkaufspreise für bestimmte Werbeflächen im System.
Unister ist im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Vertragspartner von Publisher bzw. Advertiser. Direkte Vertragsbeziehungen zwischen Advertiser und Publisher bestehen nicht. Rechtlich handelt es sich bei den Verträgen zwischen Unister und Publishern sowie zwischen Unister und Advertisern um Verträge eigener Art, deren Inhalt sich nach diesen AGB richtet. Soweit Begriffe wie z.B. Einkaufs- oder Verkaufspreise verwendet werden, dient dies nur der Veranschaulichung und meint keine Bezugnahme auf die gesetzlichen Vorschriften des Kaufrechts.
Hat nur ein einziger Advertiser einen Schaltungswunsch für ein bestimmtes Placement (z.B. eine bestimmte Internetseite) eingegeben und deren Publisher die Kampagne nicht geblockt, erhält er einen Anzeigenplatz auf diesem Placement (ohne Berücksichtigung eines etwaigen Publisher-Mindest-CPC). Sind für ein Placement Schaltungswünsche mehrerer Advertiser vorhanden, wird die Werbefläche nach einem von Unister entwickelten Optimierungsalgorithmus vergeben. Hierbei werden Anzeigenränge ermittelt. Der Anzeigenrang hängt vom jeweiligen vom Advertiser definierten max. CPC (Höchstbetrag, den der Advertiser für einen Klick auf seine Werbeanzeige zu zahlen bereit ist) und dem durch Unister ermittelten so genannten Qualitätsfaktor einer Anzeigengruppe ab und berechnet sich wie folgt:
Anzeigenrang = max. CPC x Qualitätsfaktor
Der Qualitätsfaktor wird für jede Anzeigengruppe anhand von verschiedener Leistungsdaten wie Klickrate, relevanter Placement-/Keyword-Statistik, Kontoleistung sowie weiteren Faktoren laufend neu berechnet. Insbesondere die Steigerung der Klickrate durch aufeinander abgestimmte, attraktive Bild-Text-Kombinationen erhöht hierbei den Qualitätsfaktor in wesentlichem Maße. Ein höherer Qualitätsfaktor verbessert somit bei gleichbleibendem max. CPC den Anzeigenrang einer Anzeige. Umgekehrt lässt sich bei gleichem Qualitätsfaktor zweier Anzeigengruppen ein höherer Anzeigenrang durch einen höheren vom Advertiser eingegebenen max. CPC erreichen.
Der Advertiser hat alternativ die Möglichkeit, seine Anzeigen über ein oder mehrere die Anzeigen beschreibende Keywords kontextsensitiv oder auf Suchanfragen der Internetuser zu schalten. Der Advertiser definiert für jedes Keyword einen max. CPC (Höchstbetrag, den der Advertiser für einen Klick auf seine Werbeanzeige zu zahlen bereit ist). Die Angebote der Publisher werden durch Unister auf deren Inhalte analysiert und (ggf. auch durch mehrere) maßgebliche Keywords beschrieben. Bei Übereinstimmung der Keywords wird – analog dem Placement-Targeting unter Ziffer 3.2.1 – durch Auktionsverfahren und Optimierungsalgorithmus bestimmt, welche Anzeigen an welcher Position ausgespielt werden. Ein höherer Qualitätsfaktor verbessert bei gleichbleibendem CPC den Anzeigenrang einer Anzeige. Umgekehrt lässt sich bei gleichem Qualitätsfaktor zweier Anzeigengruppen ein höherer Anzeigenrang durch einen höheren vom Advertiser eingegebenen max. CPC des betreffenden Keywords erreichen.
Der Publisher bietet Unister durch das Anmelden von Internetseiten auf dem Buchungssystem die auf dem Buchungssystem bestimmten Placements an. Unister kann dieses Angebot durch entsprechende Bestätigung (Aktivierung des Kontos vgl. A. 2.5) oder die Schaltung von Werbung auf dem Placement annehmen.
Verbindliche Preise sind im Verhältnis zwischen Publisher und Unister ggf. nur der vom Publisher zu bestimmende Publisher-Mindest-CPC.
Mit Schaltung der jeweiligen Werbung erwirbt Unister das Angebot/Placement des Publishers zu den über den Marktplatz vereinbarten und sich aus diesen AGB ergebenden Preisen und sonstigen Bedingungen.
Unister übernimmt keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit oder die werblichen Inhalte, der von dem Advertiser gelieferten Werbemittel, die mit der teilnehmenden Internetseite des Publisher verknüpft werden. Unister übernimmt auch keine Gewähr dafür, dass die angezeigten Werbelinks in thematischen oder sonstigen Zusammenhang mit der teilnehmenden Internetseite des Publisher stehen.
Des Weiteren sind folgende Umfelder unzulässig:
Der Advertiser und Unister vereinbaren durch das Eingeben der Werbung auf dem Buchungssystem und die Hinterlegung der vorgesehenen Angaben, z. B. der Höchstgebote (max CPC) und Limits sowie der Festlegung der Werbeflächen bzw. Werbeflächenkategorien sowie Keywords (vgl. Ziff. 3) im System die Veröffentlichung dieser Werbeinhalte durch Unister auf bestimmten Werbeflächen, die Unister auf dem Buchungssystem von Publishern zur Vermarktung angeboten werden und soweit diese Werbeflächen für den Werbeinhalt des Advertisers vom jeweiligen Publisher nicht ausgeschlossen wurden. Als Gegenleistung erhält Unister die zwischen Unister und dem Advertiser vereinbarte Vergütung, deren Höhe sich unter Berücksichtigung der vom Advertiser über das Buchungssystem vorgegebenen Parameter aus dem Auktionsverfahren ergibt. Die Werbeschaltungspflicht von Unister endet durch Zeitablauf mit Ende des vereinbarten Kampagnenzeitraums, ggf. schon vorher, sobald das festgelegte Budget verbraucht ist.
Über ausdrücklich getroffene Festlegungen hinaus macht Unister dem Advertiser keine qualitativen oder quantitativen Zusicherungen oder Angaben über die angebotenen Werbeflächen, ihren Werbewert oder darüber in welcher Höhe ein Publisher für eine bestimmte Werbefläche vergütet wird. Der Advertiser entscheidet durch seine Eingaben eigenverantwortlich, auf welchen Werbeflächen er die Werbung bucht.
Ob auf einer Werbefläche eines Publisher die Werbeanzeige eines Advertiser erscheint, hängt von deren Anzeigenrang auf dieser Wettbewerbsposition bzw. auf diesem Keyword ab. Der Anzeigenrang der Anzeige hängt zum einen von Ihrem CPC-Gebot ab (max CPC - Höchstbetrag, den Sie für einen Klick auf Ihre Werbeanzeige zu zahlen bereit sind) und zum anderen vom den für Ihre Anzeige berechneten Qualitätsfaktor ab (vgl. Ziff. 3).
Die Anzeigen des Advertisers werden je nach Vorgabe des Publishers für den betreffenden Anzeigenblock entweder als Bild-Textanzeigen oder Textanzeigen veröffentlicht. Der Publisher kann nach eigenem Ermessen die vom Advertiser eingetragene Textzeile „Angezeigte-URL“ entweder normal mit einblenden (Regelfall), ausblenden oder durch eine Handlungsaufforderung ersetzen (Call-to-Action). Eine Auswahl seriöser und marktüblicher Handlungsaufforderungen ist hierzu direkt im System hinterlegt. Unabhängig davon behält sich Unister das Recht zur Kürzung der vom Advertiser eingetragenen Textzeile „Angezeigte-URL“ vor, wenn die Anzeigenblockgröße des Publisher dies erfordert.
Der Advertiser darf bei Unister keine Werbung hochladen, verlinken oder eingeben, die
Der Advertiser räumt mit dem Hochladen, Verlinken oder Eingeben der Werbung auf das Buchungssystem Unister und dem Publisher für die Zeit der vereinbarten Werbeschaltung das nichtausschließliche und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an dem Werbeinhalt ein.